Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Josef und Renate Höckmeier beantragten beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm die Änderungsgenehmigung der Hähnchenmastanlage durch • Änderung der bestehenden Stallungen auf Flur-Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach • Errichtung und Betrieb von zwei Hähnchenmastställen auf Flur-Nr. 608, 617/3 der Gemarkung Eschelbach. Antragsgegenstand ist die wesentliche Änderung einer Anlage zur Haltung von Mastgeflügel mit 40.000 Mastgeflügelplätzen gemäß Nr. 7.1.3.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV durch • die Errichtung und den Betrieb von zwei Masthähnchenställen mit jeweils 43.524 Tierplätzen (nachfolgend bezeichnet als MHS_4 und MHS_5) auf den Fl.Nrn. 608 und 617/3 der Gemar-kung Eschelbach an der Ilm. Die Masthähnchenställe sind bereits errichtet, eine Änderung der Abluftableitung sowie geringfügige bauliche Änderungen der Nebeneinrichtungen gegenüber der ersten Planung sind in die Neuplanung übernommen. • Reduzierung der Tierplätze in den beiden bestehenden Ställen auf Fl.Nr. 550 der Gemarkung Eschelbach an der Ilm (MHS_2 und MHS_3) von derzeit insgesamt 40.000 auf 20.274 Tier-plätze in MHS_2 und 17.278 Tierplätze in MHS_3 sowie den Bau von Abluftreinigungsanlagen an beiden Ställen. Die beiden bestehenden Masthähnchenställe MHS_2 und MHS_3 sowie die beantragten Neuställe MHS_4 und MHS_5 sind als gemeinsame Anlage im Sinne der 4. BImSchV zu werten, womit die Anlage insgesamt 124.600 Masthähnchenplätze umfassen soll. Die Aufnahme des geänderten Betriebes soll für die Ställe MHS_4 und 5 sofort nach Erteilung der Genehmigung und für die Ställe MHS_2 und 3 nach der Fertigstellung der beantragten Abluftreinigung erfolgen. Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach Änderung der Hähnchenmastanlage wird sich der Tierbestand auf 124.600 Masthähnchen belaufen. Somit besteht gemäß Ziffer 7.3.1 Spalte 1 der Anlage zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UVPG). Hierzu wurde von den Antragstellern ein UVP-Bericht vorgelegt. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV ist die Umweltverträglichkeitsprüfung unselbständiger Teil des Verfahrens.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm
SG 40 Immissionsschutzverwaltung

Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de
Telefon: +49 8441 27-0
Fax: +49 8441 27-271
URL: http://www.landkreis-pfaffenhofen.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

30.12.2012

Auslegungsinformationen

2021-01-11 Bekanntmachung_Genehmigungserteilung ( 2021-01-11 Bekanntmachung_Genehmigungserteilung.pdf )

Entscheidung

2020-12-30 Genehmigungsbescheid Hähnchenmast Kopie ( 2020-12-30 Genehmigungsbescheid Hähnchenmast Kopie.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

27.10.2020 - 27.10.2020

Informationen zum Erörterungstermin

Absage Erörterungstermin Amtsblatt ( Absage Erörterungstermin Amtsblatt.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

16.07.2020 - 17.08.2020

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm ( Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm.pdf )