Allgemeine Vorhabenbeschreibung

S. Kammerloher betreibt auf dem Grundstück FlNr. 921, Gemarkung Gremertshausen, Gemeinde Kranzberg, eine ursprünglich baurechtlich genehmigte und nach § 67 BImSchG in das Immissionsschutzrecht überführte Biogasanlage mit Biogasverstromungsanlage. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz und des Wirkungsrades der Biogasanlage wird die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und Nr. 8.6.2.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV für die wesentliche Änderung der Biogasanlage beantragt. Die Änderung umfasst die Erweiterung der Gaserzeugungsanlage durch Erhöhung der Einsatzstoffmenge sowie der Neuerrichtung folgender baulicher Anlagen: Endlager 3 mit Foliengasspeicher 3, Foliengasspeicher 2 (temporär), Einwallung, Umschlagsstation 1 und 2, Vorlagebehälter, Pumpstation und einer Separierstation mit Schüttbox. Außerdem umfasst die Änderung auch die Änderung der bisher baurechtlich genehmigten Gasverstromungsanlage, bestehend aus BHKW 1 und BHKW 2. Zukünftig soll von einer kontinuierlichen Betriebsweise in einen Regelenergiebetrieb umgestellt werden. Mit einer zukünftigen gemeinsamen Feuerungswärmeleistung der BHKWs von 1,172 MW fällt die Gasverstromungsanlage erstmals unter die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht nach Nr. 1.2.2.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV i. V. m. § 1 der 4. BImSchV. Die Biogasverstromungsanlage stellt zukünftig den Hauptzweck der Anlage dar. Gleichzeitig fällt die Biogasanlage unter den Anwendungsbereich des UVPG nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i. V. m. Nr. 1.2.2.2 und Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 des UVPG. Hier ist die Anlage jeweils in Spalte 2 der Tabelle der Anlage 1 des UVPG mit einem „S“ gekennzeichnet. Somit ist für das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4, § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 1.2.2.2 und Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 des UVPG und Anlage 3 des UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Prüfung hat ergeben, zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Freising
SG 41 - Immissionsschutz

Landshuter Str. 31
85356 Freising
Postfach 1643
85316 Freising
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-fs.de
Telefon: +49 8161 600-0
Fax: +49 8161 600-611
URL: http://www.kreis-freising.de

Datum der Entscheidung

26.11.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AV UVPG_Vorprüfung des Einzelfalls ( AV UVPG_Vorprüfung des Einzelfalls.docx )