Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Boostedt als Betreiberin beabsichtigt den Neubau eines Nachklärbeckens auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Boostedt. Der Standort des neuen Nachklärbeckens ist das Flurstück 26, der Flur 19, Gemeinde und Gemarkung Boostedt. Über die Erweiterung wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) entschieden. Damit verbunden ist die Anpassung der vorhandenen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Segeberg
Hamburger Str. 30
23795
Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@segeberg.de |
URL: | https://www.segeberg.de/ |
Datum der Entscheidung
22.01.2025