Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Boostedt als Betreiberin beabsichtigt den Neubau eines Nachklärbeckens auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Boostedt. Der Standort des neuen Nachklärbeckens ist das Flurstück 26, der Flur 19, Gemeinde und Gemarkung Boostedt. Über die Erweiterung wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) entschieden. Damit verbunden ist die Anpassung der vorhandenen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Segeberg

Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@segeberg.de
URL: https://www.segeberg.de/

Datum der Entscheidung

22.01.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung keine UVP-Pflicht Kläranlage Boostedt ( Bekanntmachung keine UVP-Pflicht Kläranlage Boostedt.pdf )