Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Müller & Sohn GmbH & Co. KG, Harkortstraße 22, 45549 Sprockhövel, hat mit Datum vom 24.08.2022 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen Eisen- und Nichteisen-Schrotten sowie zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen nichtmetallischen Abfällen am Betriebsstandort in der Harkortstraße 20 und 22, 45549 Sprockhövel, Ennepe-Ruhr-Kreis, Gemarkung Haßlinghausen, Flur 6, Flurstücke 966, 1065, 1066, 1067, 1092 und 1156, 1171 beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Betriebsgeländes, die Änderung der Leistungen, Kapazitäten und Lagermengen (nicht gefährliche Fe- und Ne-Schrotte), die Änderung der Betriebs- und Öffnungszeiten (eingeschränkter Nachtbetrieb), die Änderung der Lager- und Verkehrsflächen, die Änderung der Schrottpressen und die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Schrottpresse, die Errichtung und den Betrieb einer AwSV-Lageranlage, die Errichtung und den Betrieb einer Coilsäge, die Errichtung und den Betrieb einer mobilen Siebanlage, die Errichtung und Betrieb einer mobilen Schrottpresse, die Errichtung und den Betrieb einer mobilen Zerkleinerungsanlage, die Errichtung und den Betrieb eines stationären Vorbrechers, die Erhöhung Transformatorenleistung, den Betrieb einer überdachten Doppelwaagenanlage mit Bürotrakt sowie den Einsatz eines zusätzlichen Gabelstaplers Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG). Die Anlage gehört mit ihren Betriebseinheiten zu unter § 2 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG sowie den unter Nr. 8.7.1.1 Spalte 2 in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - genannten Vorhaben. Für diese wesentliche Änderung der Anlage ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG vorzunehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dezernat 52 - Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 52 - Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz - einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Seibertzstr. 1
59821
Arnsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de |
Telefon: | 02931 82-0 |
Fax: | 02931 82-2520 |
URL: | https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de |
Datum der Entscheidung
08.12.2022