Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Henkel AG & Co. KGaA betreibt auf dem Werksgelände in Bopfingen eine Anlage zur Herstellung von Polyurethan-Schmelzklebstoffen (Purmelt-Anlage) u. a. für die Holz- und Automobilindustrie. Die Henkel AG & Co. KGaA beabsichtigt, Änderungen an ihrer Anlage zur Herstellung von Klebstoffen vorzunehmen. Hierbei ist die Zusammenfassung der beiden bestehenden Anlagenteile Purbond und Purmelt zur neuen erweiterten „PUR-Produktion“ geplant. Für das Vorhaben wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 4. BImSchV und den Nrn. 4.1.8 und 9.3.2 des Anhangs 1 i. V. m. Nr. 27 des Anhangs 2 zur 4. BImSchV beantragt. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 und § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 4.2 (A, maßgeblich) und Nr. 9.3.3 (S) der Anlage 1, Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ durchzuführen.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart

Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx

Datum der Entscheidung

07.04.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2025_04_07 Bekanntmachungstext ( 2025_04_07 Bekanntmachungstext.pdf )