Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Oberstdorfer Bergbahn AG beantragt zur Erweiterung des Angebots im Skigebiet am Söllereck im Rahmen der Reaktivierung des Höllwiesliftes die Genehmigung für die Errichtung von Beschneiungsanlagen gem. Art. 35 Bayer. Wassergesetz (BayWG). Die Anlagen sollen der Beschneiung der Höllwiesabfahrten Nr. 5 und 6 sowie der Schleppspur des Höllwiesliftes dienen. Es soll insgesamt eine Fläche von 6,07 ha beschneit werden, welche sich auf die Höllwiesabfahrt Nr. 5 mit 2,26 ha, die Höllwiesabfahrt Nr. 6 mit 3,30 ha und die Schleppspur mit 0,51 ha aufteilt. Für die Beschneiung reicht das bereits vorhandene Wasserdargebots auf dem Reservoir des Speicherteiches Söllereck aus. Die ehemalige Trasse der Höllwiesbahn wird verkürzt. Im Zuge dieser Maßnahmen stehen in Umfeld der neuen Talstation wasserbauliche Maßnahmen am Ziegelbach gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an, die der Genehmigung nach § 68 WHG bedürfen. Die Maßnahmen umfassen die Errichtung einer Furt (Pistenverbindung zur Talstation) und einer Bachverrohrung (Weg) und Konsolidierung des Ziegelbaches mit Wasserbausteinen im Bereich der Talstation. Der Ziegelbach ist als nicht ausgebauter Wildbach klassifiziert. Die Zufahrt zur Talstation soll über eine Verbindung mit einem vorhandenen Forstweg angeschlossen werden (Anlage gem. § 36 Abs. 1 WHG / Art. 20 BayWG, im 60 m-Bereich eines Gewässers). Anlagen unterliegen der Konzentrationsnorm der Beschneiungs- und wasserbaulichen Genehmigung.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Oberallgäu

Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-oa.bayern.de
Telefon: +49 8321 612-0
Fax: +49 8321 612-373
URL: http://www.oberallgaeu.org

Datum der Entscheidung

10.02.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Vorschlag Bekanntgabe_Auslegung_Beschneiung Höllwies u.a. Maßnahmen ( Vorschlag Bekanntgabe_Auslegung_Beschneiung Höllwies u.a. Maßnahmen.docx )