Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, Standort Lübeck, plant im Rahmen des Neubaus der A 25, B5 Ortsumgehung Geestacht die Durchführung von Bodentransporten im Rahmen der Ausführung von planfestgestellten CEF-Maßnahmen (Knickneuanlage als Lebensraum für Haselmäuse). Diese betreffen den Abschnitt der B 5. Der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der A 25, B 5 Ortsumgehung Geesthacht sieht zwar die Umsetzung dieser CEF-Maßnahmen vor, jedoch nicht die im Zuge der Ausführungsplanung für die Knickneuanlage als erforderlich identifizierten Bodentransporte. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger eine Planänderung vor Fertigstellung nach § 76 VwVfG beantragt, für die nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG a. F. und § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG n. F. eine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT-SH)
Amt für Planfeststellung Verkehr (APV)
Hopfenstr. 29
24103
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | planfeststellung@wimi.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/apv |
Datum der Entscheidung
13.08.2024