Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, Standort Lübeck, plant im Rahmen des Neubaus der A 25, B5 Ortsumgehung Geestacht die Durchführung von Bodentransporten im Rahmen der Ausführung von planfestgestellten CEF-Maßnahmen (Knickneuanlage als Lebensraum für Haselmäuse). Diese betreffen den Abschnitt der B 5. Der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der A 25, B 5 Ortsumgehung Geesthacht sieht zwar die Umsetzung dieser CEF-Maßnahmen vor, jedoch nicht die im Zuge der Ausführungsplanung für die Knickneuanlage als erforderlich identifizierten Bodentransporte. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger eine Planänderung vor Fertigstellung nach § 76 VwVfG beantragt, für die nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG a. F. und § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG n. F. eine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen ist.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT-SH)
Amt für Planfeststellung Verkehr (APV)

Hopfenstr. 29
24103 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: planfeststellung@wimi.landsh.de
URL: https://www.schleswig-holstein.de/apv

Datum der Entscheidung

13.08.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20240813_Bekanntmachung_UVP_Vorprüfung_Planänderung_OU_Geesthacht_BF ( 20240813_Bekanntmachung_UVP_Vorprüfung_Planänderung_OU_Geesthacht_BF.pdf )