Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, wurde dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die Bewilligung erteilt, auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, aus den Brunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 30 l/s, bis zu maximal 1.512 m3/d und bis zu maximal 275.000 m3/a und insgesamt aus den Tiefbrunnen 2 und 3 jeweils bis zu maximal 550.000 m3/a Grundwasser zu entnehmen, zutagezufördern und abzuleiten. Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2019 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, übergangsweise bis zum 31.12.2023 befristet. Zusätzlich wurde mit dem Bescheid des Landratsamt Straubing-Bogen vom 23.02.2001, Az.: 42-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, dem Wasserzweckverband Straubing-Land (Rechtsnachfolger vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe) die beschränkte Erlaubnis erteilt, aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, jeweils maximal 15.000 m3/a und insgesamt aus den beiden Brunnen 30.000 m3/a mehr Grundwasser zu entnehmen, als bereits mit dem Bescheid vom 11.01.1993, Az.: 43-642/11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 21-6421/11, als Jahresentnahmemenge bewilligt ist. Die beschränkte Erlaubnis wurde in der Vergangenheit schon mehrmals, letztmalig mit dem Bescheid vom 13.11.2019, Az.: 42-6421/11, bis zum 31.12.2023 befristet. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 15.10.1991 in der Gemeinde Steinach ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 42 des Landkreises Straubing-Bogen vom 31.10.1991). Der Wasserzweckverband Straubing-Bogen (vormals Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe), Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, beantragte mit dem Schreiben vom 22.09.2022 die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes und die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für diese Wasserversorgung. Das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren wird derzeit durchgeführt und kann aus verwaltungsrechtlichen Gründen nicht bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Pläne und Unterlagen, aus denen Art und Umfang des Vorhabens zu ersehen sind, lagen im August 2023 und September 2023 in den Gemeinden Kirchroth und Steinach zur Einsichtnahme aus. Einwendungen Privater wurden vorgebracht. Der Wasserzweckverband Straubing-Land wurde mit der E-Mail vom 16.10.2023 gebeten, die im förmlichen wasserrechtlichen Gestattungsverfahren eingegangen Stellungnahmen und Einwendungen baldmöglichst zu erwidern. Eine Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land liegt dem Landratsamt Straubing-Bogen noch nicht vor, sodass das förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren derzeit nicht weitergeführt werden kann. Der Wasserzweckverband Straubing-Land beantragte mit dem Schreiben vom 25.10.2023 für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Flur Nr. 298, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, die Erteilung einer vorübergehenden beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2025, weil das neue förmliche wasserrechtliche Gestattungsverfahren vermutlich im Jahr 2025 abgeschlossen werden kann. Zu dem Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde kein neues wasserrechtliches Gestattungsverfahren durchgeführt, weil davon ausgegangen wird, dass wegen dem engen zeitlichen Zusammenhang der öffentlichen Bekanntmachung (August 2023 bis September 2023) und dem Erlass dieses Bescheides keine neuen Stellungnahmen und Einwendungen zu erwarten sind. Zu dem o. g. Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land vom 25.10.2023 wurde nur noch ergänzend die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger) und des Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz sowie des Landratsamtes Straubing-Bogen, fachlicher Naturschutz, eingeholt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Straubing-Bogen
Roth, Uwe, Herr
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
Bayern
Deutschland
E-Mail: | roth.uwe@landkreis-straubing-bogen.de |
Telefon: | +49 9421 973-267 |
Fax: | +49 9421 973-416 |
URL: | http://www.landkreis-straubing-bogen.de |
Datum der Entscheidung
08.12.2023