Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. mit den §§ 8, 9 und 10 der Neun-ten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001) in der zurzeit gültigen Fassung sowie des § 5 i. V. mit dem § 7 des Ge-setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zur-zeit gültigen Fassung wird Folgendes bekannt gegeben: Die Firma LOHC Industrial Solutions NRW GmbH hat bei der Bezirksregierung Köln gemäß § 4 BImSchG mit Antrag vom 24.05.2023 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von hydriertem Benzyltoluol (LOHC-Hydrieranlage) auf dem Werksgelände des CHEMPARK Dormagen in Köln, Gemarkung Worringen, Flur 33, Flur-stücke 43, 44, 105 und 107 beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, Wasserstoff nicht als Gas in einem Druckgasbehälter, sondern in Form einer flüssigen organischen Verbindung unter Normaldruck zu transportieren. Am Bestimmungsort kann bei Bedarf Wasserstoff freigesetzt und ortsnah verbraucht werden. Das Benzyltoluol kann anschließend zur Hydrieranlage im CHEMPARK Dormagen zu-rückgeführt werden. Gleichzeitig wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für die Durchführung baulicher und apparativer Maßnahmen sowie die Erprobung der Betriebstüchtigkeit beantragt. Die Anlage soll am 23.07.2025 in Betrieb genommen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Klaiber, Kristina, Frau
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | kristina.klaiber@brk.nrw.de |
Telefon: | 0221 147 2978 |
Datum der Entscheidung
28.02.2024