Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV – GB Wolfenbüttel) plant den Ausbau der L 647 im Bereich der Brücke über die Lapau. Mit dem Ersatzneubau sollen die unstetige Linienführung, die fehlenden Sichtmöglichkeiten und die eingeschränkte Querschnittsbreite im Bereich des Bauwerkes und dadurch die Verkehrssicherheit verbessert werden. Die NLStBV – GB WF hat bei mir die Planfeststellung für das o.a. Bauvorhaben gemäß § 38 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) i.V.m. dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 2 NUVPG i.V.m. der lfd. Nr. 5 der Anlage 1 (Liste der Vorhaben, die nach Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung bedürfen) i.V.m. §§ 5 und 7 UVPG erfolgt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Helmstedt, Niedersachsen
Untere Straßenverkehrsbehörde
Südertor 6
38350
Helmstedt
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de |
Telefon: | 05351 121-0 |
Fax: | 05351 121-1600 |
URL: | https://www.helmstedt.de/ |
Datum der Entscheidung
14.11.2022