Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Tannenberg Wind GmbH & Co. KG, Tannenberger Weg 37, 45721 Haltern am See hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V172-7.2, Nabenhöhe 175 m, Rotordurchmesser 172 m, Nennleistung 7,2 MW in 45721 Haltern am See, Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 10, Flurstück: 8 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 UVPG vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP-Pflicht besteht. Die Bewertung im Rahmen dieser allgemeinen Vorprüfung anhand der vorgelegten Antrags- unterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass das geplante Vorhaben keine erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Bewertung stützt sich insbesondere auf folgende Aspekte: Zur Beurteilung der Auswirkungen durch Lärm und Schattenwurf wurden Fachgutachten erarbeitet. Dabei wurden auch die bestehenden sowie die bereits beantragten WEA im Einwirkungsbereich berücksichtigt. Danach sind unter Berücksichtigung eines geeigneten Betriebsmodi und einer zeitweisen Abschaltung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Stoffliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden sind nicht zu erwarten. Wärmemissionen sind ebenfalls auszuschließen. Für die Errichtung der WEA sowie der Kranstellfläche werden ausschließlich forstwirtschaftlich genutzte Flächen beansprucht. Die Inanspruchnahme / Versiegelung durch die geplante Anlage ist relativ gering, sie wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Die unvermeidbaren Eingriffe werden durch entsprechende Maßnahmen kompensiert. Weder durch den Bau der Windenergieanlage noch durch die Errichtung der Nebenanlagen werden erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes sowie der Oberflächengewässer nicht beeinträchtigt. Die Beschreibung der Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse beruht auf den Erkenntnissen des Artenschutzgutachtens und des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die zu erwartenden Konflikte durch die geplante WEA durch geeignete Maßnahmen vermieden bzw. kompensiert werden können. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Hohe Mark“ wird durch das Vorhaben nicht erheblich nachhaltig beeinträchtigt. Für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ist eine Ersatzgeldzahlung zu leisten.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Recklinghausen
Ressort 70.5

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-recklinghausen.de
Telefon: 02361-53-0
URL: https://www.kreis-re.de

Datum der Entscheidung

21.11.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024-11-21 UVP Bekanntmachung ( 2024-11-21 UVP Bekanntmachung.pdf )