Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Sand- und Kiesgruben Sönitz GmbH hat mit Antrag vom 12. Februar 2025 eine Überprüfung der UVP-Pflicht in Form einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG für die Fortführung und nördliche Erweiterung der Kiessandgrube Sönitz beantragt. Die Sand- und Kiesgruben Sönitz GmbH betreibt seit dem Jahr 2015 die bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts betriebene Kiessandgrube Sönitz. Die Kiessandgrube Sönitz ist auf den Bestandsflächen seit 2021 vollständig ausgekiest. Die Gewinnungstätigkeit in der Kiessandgrube ist eingestellt. Die Sand- und Kiesgruben Sönitz GmbH plant eine nördliche Erweiterung der bestehenden Kiessandgrube Sönitz um ca. 9,8 ha. Mit der Erweiterungsfläche können noch ca. 1,88 Mio. t Rohstoffe gewonnen werden, was bei der angesetzten För-dermenge von 75 kt/a einen Förderzeitraum von etwa 25 Jahren bedeutet. Mit dieser Erweiterung und unter Berücksichtigung weiterer Bestandsflächen wird eine im Rahmen einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu berücksichtigende Abbaufläche der Kiessandgrube von insgesamt ca. 13,16 ha erreicht.

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Sächsisches Oberbergamt

Kirchgasse 11
09599 Freiberg
Postfach 1364
09583 Freiberg
Sachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de
URL: https://www.oba.sachsen.de/

Datum der Entscheidung

06.03.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

8219 Bekanntmachung der Feststellung des Nichtbes ( 8219 Bekanntmachung der Feststellung des Nichtbes.pdf )