Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am Standort Varberg an der schwedischen Westküste, ca. 50km südlich von Götheborg, plant die schwedische Regierung den Neubau eines Kernkraftwerks. Der Standort befindet sich rund 312 km Luftlinie von der schleswig-holsteinischen Grenze entfernt. Am 04.03.2025 informierte die schwedische Regierung das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unter Bezug auf die Espoo-Konvention über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für dieses Vorhaben. Diese ermöglicht benachbarten Vertragspartnerstaaten eine Beteiligung an dem UVP-Verfahren. Bei der Espoo- Konvention handelt es sich um ein 1991 getroffenes internationales "Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen". Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartner. Schweden bat um eine Mitteilung bzgl. Deutschlands Beteiligung an einem dem UVP-Verfahren vorgeschalteten Scoping-Verfahren sowie ggf. Stellungnahmen der zuständigen Behörde, der Öffentlichkeit und weiterer Behörden. Nach § 58 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist diejenige Behörde für die Beteiligung an einem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren zuständig, die für ein gleichartiges Verfahren in Deutschland zuständig wäre. Für atomrechtliche Genehmigungsverfahren in Bezug auf Kernkraftwerke sind in Deutschland die Reaktorsicherheitsbehörden der Länder zuständig. Falls mehrere Behörden in Frage kommen, verständigt man sich auf eine federführende Behörde. Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben sich dafür entschieden, an dem grenzüberschreitenden Verfahren teilzunehmen. Das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) übernahm für die Bundesrepublik Deutschland die Federführung in dem Verfahren. Der Öffentlichkeit in dem Vertragspartnerstaat wird die Gelegenheit gegeben, gegenüber der zuständigen schwedischen Behörde für Umwelt- und Naturschutz (Naturvårdsverket) zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
MEKUN Abt. V 3 (Technischer Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz)
Adolf-Westphal-Str. 4
24114
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | Genehmigungsverfahren.KKW@mekun.landsh.de |
Telefon: | 0431-988-0 |
URL: | http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.04.2025 - 15.04.2025