Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am Standort in Schwarza an der Schwarza erfolgen auf der Grundlage mehrerer wasserrechtliche Befugnisse Gewässerbenutzungen. Dabei darf die Schwarza mittels der vorhandenen Wehranlage aufgestaut und bis zu 4,30 m³/s des Wassers der Schwarza zum Betrieb einer Wasserkraftanlage und zur Brauchwasserentnahme genutzt werden, wobei ein Mindestabfluss von 1,00 m³/s in der Ausleitungsstrecke der Schwarza verbleiben muss. Die Thüringer Fernwasserversorgung ist gemäß der Zulassung für die Talsperre Leibis/ Lichte u. a. dazu verpflichtet, als Ersatzmaßnahme E29 die Durchgängigkeit der Schwarza am Wehr Nestler herzustellen. Dafür soll eine Fischaufstiegsanlage in Form eines Vertikal-Schlitzpasses rechtsseitig am Wehr errichtet werden. Dieser soll die Vorgaben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen (Merkblatt DWA-M 509). Eine Veränderung der Stauhöhe am Wehr sowie der Ableitungsmenge in den Mühlgraben ist nicht vorgesehen. Die Realisierung des o. g. Vorhabens dient der Umsetzung der EU-WRRL und ist im aktuellen Bewirtschaftungsplan bzw. Gewässerrahmenplan des Freistaates Thüringen unter der Maßnahmen-Identifikationsnummer 3283 erfasst.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Abteilung 5, Wasserrechtlicher Vollzug (TLUBN_Abteilung5)
Göschwitzer Straße 41
07745
Jena
Thüringen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@tlubn.thueringen.de |
Telefon: | 0361 57 3943 - 401 |
Fax: | 0361 57 3942 - 222 |
URL: | https://www.tlubn-thueringen.de |
Datum der Entscheidung
04.12.2023