Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling (ZTS), Wasingerstraße 12 in 94447 Plattling, hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur Änderung der bestehenden Tierkörperbeseitigungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Plattling beantragt. Die Änderung besteht in der Errichtung und dem Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage für den in der betriebseigenen Kläranlage anfallenden Klärschlamm sowie von Klärschlamm aus kommunalen Anlagen in untergeordnetem Umfang. Die beantragte Anlage besteht aus einem Beschickungscontainer (ca. 45 m³ Füllvolumen), einem Trockner (1 t Klärschlamm feucht/Stunde), einem Trocknungsluftfilter (Abluftvolumenstrom 30.000 m³/h), einem Luftwäscher (Abluftvolumenstrom 30.000 m³/h), einem Technikcontainer mit Steuerung und Abluftventilator (30.000 m³/h) und einem mobilen Silo für getrockneten Klärschlamm. Es handelt sich um eine Anlage nach Nr. 8.10.2.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV, die eine Nebenanlage zur Tierkörperbeseitigungsanlage (Nr. 7.12.1.1 des Anhang 1 zur 4. BImSchV) darstellt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028
Landshut
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-nb.bayern.de |
Telefon: | +49 871 808-01 |
Fax: | +49 871 808-1002 |
URL: | http://www.regierung.niederbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
17.04.2019