Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den 6-streifigen Ausbau der A 57 in dem rd. 6,43 km langen Ausbauabschnitt „Kapellen“ zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Moers bzw. Bau-km 54+070 und der Anschlussstelle (AS) Krefeld-Gartenstadt bzw. Bau-km 60+500 und hat dazu die Planfeststellung gem. §§ 17ff Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und 72ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) beantragt. Der Ausbauabschnitt schließt im Norden an den Ausbauabschnitt „Krefeld“ an, für den das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Detmold bereits anhängig ist. Die erstellte Planung für den 6-streifigen Ausbau der A 57 in dem Abschnitt „Kapellen“ beinhal-tet u. a. - die teilweise Verlegung der Kreisstraße 3 (K 3 – Moerser Straße –) sowie das Brückenbau-werk, mit dem die A 57 über die verlegte K 3 geführt wird, - den Abriss und Neubau weiterer 4 Brücken, mit denen die A 57 über die Vennikelstraße, die Lauersforter Straße, die Straße „Klömpkenshof“, und die Wilhelm-Anlahr-Straße geführt wird, - den Entfall der Unterführung des Wirtschaftsweges „Krienshütte“, - die Anpassung der Rampenfahrbahnen der AS Moers-Kapellen, - die Teilverlegung des Moerskanals, - die Realisierung aktiven Lärmschutzes durch die Errichtung von Lärmschutzwänden über Längen von rd. 3,7 km auf der Westseite der A 57 und von rd. 4,0 km auf der Ostseite der A 57 in Höhen zwischen 2,5 m und 7,0 m, - die Realisierung weiteren aktiven Lärmschutzes durch den Verbau eines Fahrbahnbelages mit den Korrekturfaktoren - 2 dB(A) bis Bau-km 60+140 bzw. - 5 dB(A) bis Bau-km 60+500, d. h. mit Fahrbahnbelägen, die gegenüber dem Referenzwert des Standardbelages der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV –) um 2 dB(A) bzw. 5 dB(A) leiser sind, - über den aktiven Lärmschutz hinaus die grundsätzliche Anerkennung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes, - die Errichtung der Entwässerungsanlagen, - die Umsetzung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie - aller sonstigen mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz sowie an Anlagen Dritter. Der Ausbauabschnitt erstreckt sich auf die Gebiete der Städte Krefeld und Moers. Ausschließlich für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen werden auch zur Stadt Neukirchen-Vluyn gehörende Flächen benötigt, die sich jedoch bereits im Eigentum des Vorhabenträgers befinden und insoweit keine Grundstücksbetroffenheiten Dritter zur Folge haben. Die geplanten Ausbaumaßnahmen in den Städten Moers und Krefeld sowie die dort vorgesehenen Kompen-sationsmaßnahmen erstrecken sich auf Grundstücke der Gemarkungen - Kapellen in der Stadt Moers, Flur 1, 3, 4, 6, 9 und 11, - Repelen in der Stadt Moers, Flur 55, sowie - Traar in der Stadt Krefeld, Flur 26, 52, 53, 54, 55, 67 und 68.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 25 - Verkehr, Planfeststellung und Plangenehmigung -
Leopoldstr.15
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-detmold.nrw.de |
Telefon: | 05231/71-0 |
Fax: | 05231/71-1295 |
URL: | https://www.bezreg-detmold.nrw.de |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
19.10.2022 - 20.10.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
20.01.2021 - 19.02.2021