Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die BASF SE, Carl-Bosch-Str. 38, 67063 Ludwigshafen, hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Schreiben vom 09.07.2019 einen Antrag nach §§ 10 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Bau und Betrieb einer Anlage zur Verbrennung flüssiger Abfälle auf ihrem Betriebsgelände in Ludwigshafen als Teil der bereits bestehenden Anlage zur Rückstandverbrennung in Blockfeld N 800 eingereicht. Bei der Flüssigabfallverbrennungsanlage handelt es sich um eine Anlage zur Verbrennung gefährlicher Abfälle im Sinne der Nr. 8.1.1.1 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) die im Wesentlichen aus Produktionsanlagen an den Standorten der BASF SE stammen, hauptsächlich aus Ludwigshafen, sowie von Extern. In der bestehenden Anlage zur Rückstandsverbrennung (Öfen 3 -8) werden derzeit feste, flüssige und pastöse Abfälle verbrannt. Die Verbrennung der festen und pastösen Abfälle erfolgt in Drehrohren, die der flüssigen Abfälle in Drehrohren und Brennkammern. Die Kapazitäten der Rückstandsverbrennungsanlage sind ausgelastet. Künftig sollen flüssige Abfälle in der neuen Anlage zur Flüssigabfallverbrennung (Ofen 9) verbrannt werden. Die zur Verbrennung zugelassenen Abfallarten ändern sich durch das Vorhaben nicht. Die bei der Verbrennung anfallenden Rauchgase werden in den bestehenden Rauchgasreinigungsstraßen A, B und C nachbehandelt. Die Verbrennungsenergie wird als Dampf ausgekoppelt und teilweise verstromt. Die freigesetzte Rauchgasmenge wird sich von derzeit maximal 370.000 Nm³/h auf maximal 430.000 Nm³/h erhöhen. Die Anlage zur Verbrennung flüssiger Abfälle (Ofen 9) soll in die vorhandene Infrastruktur der Rückstandsverbrennung integriert und auf den Flächen der stillgelegten Öfen 1 und 2 der Rückstandsverbrennung errichtet werden; in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur vorhandenen Rückstandverbrennungsanlage (Öfen 3 -8). Die stillgelegten Öfen 1 und 2 werden rückgebaut. Im benachbarten Blockfeld N 900 soll als Teil der Flüssigabfallverbrennung das bestehende Tanklager um sechs Lagerbehälter mit einem Volumen von jeweils 80 m³ erweitert werden (Anlage nach Nr. 8.12.1.1 der 4. BImSchV). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Juni 2021 vorgesehen. Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) vom 24.10.2010 in Verbindung mit Anlage 1, Nr. 8.1.1.1 dieses Gesetzes ist im Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die ausgelegten Unterlagen enthalten Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und entsprechen den Vorgaben des § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9.BImSchV).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433
Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdsued.rlp.de |
Telefon: | 06321 99-0 |
Fax: | 06321 99-2900 |
URL: | www.sgdsued.rlp.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
14.10.2019 - 13.11.2019
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.09.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
04.02.2020