Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Ernst Krebs GmbH & Co.KG, 24539 Neumünster, beantragt gemäß § 11a des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. 2010 S. 301 ff) die Genehmigung für die Erweiterung des Kies- und Sandabbaus in der Gemeinde Schmalensee. Die bestehende Kieswerksfläche soll in Richtung Osten erweitert werden. Die eigentliche Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 10 ha. Einschließlich der Böschung zur bestehenden Kiesabbaufläche, die mit überplant wird, ergibt sich eine Antragsfläche von ca. 14,5 ha. Der betroffene Bereich erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Schmalensee, Flur 6, Flurstücke 53/1 und 54. Zuständig für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Kreis Segeberg, Untere Naturschutzbehörde, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg. Für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen besteht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) nach Nr. 4.1.1 der Anlage 1 die Verpflichtung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Kreis Segeberg Der Landrat Untere Naturschutzbehörde
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Segeberg
Hamburger Str. 30
23795
Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@segeberg.de |
URL: | https://www.segeberg.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
04.05.2021
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
15.02.2021 - 31.03.2021
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.07.2020 - 06.08.2020