Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Ernst Krebs GmbH & Co.KG, 24539 Neumünster, beantragt gemäß § 11a des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. 2010 S. 301 ff) die Genehmigung für die Erweiterung des Kies- und Sandabbaus in der Gemeinde Schmalensee. Die bestehende Kieswerksfläche soll in Richtung Osten erweitert werden. Die eigentliche Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 10 ha. Einschließlich der Böschung zur bestehenden Kiesabbaufläche, die mit überplant wird, ergibt sich eine Antragsfläche von ca. 14,5 ha. Der betroffene Bereich erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Schmalensee, Flur 6, Flurstücke 53/1 und 54. Zuständig für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Kreis Segeberg, Untere Naturschutzbehörde, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg. Für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen besteht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) nach Nr. 4.1.1 der Anlage 1 die Verpflichtung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Kreis Segeberg Der Landrat Untere Naturschutzbehörde

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Segeberg

Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@segeberg.de
URL: https://www.segeberg.de/

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

04.05.2021

Auslegungsinformationen

Amtliche Bekanntmachung_Auslegung_Bescheid ( Amtliche Bekanntmachung_Auslegung_Bescheid.docx )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

15.02.2021 - 31.03.2021

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

06.07.2020 - 06.08.2020