Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Referat 53.3, Freiburg, hat mit Schreiben vom 18.12.2018 die wasserrechtliche Planfest-stellung für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraumes Wyhl/Weisweil auf den Gemarkungen der Gemeinden Sasbach a.K., Wyhl a.K., Weisweil und Rheinhausen nach §§ 68, 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Der Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil ist ein Bestandteil des Gesamtkonzeptes Integriertes Rheinprogramm, das zwischen Basel und Mannheim 13 Hochwasserrückhal-teräume vorsieht. Ziel des Integrierten Rheinprogramms ist die Verbesserung des Hoch-wasserschutzes am Oberrhein. Das Überflutungsgebiet des geplanten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil erstreckt sich mit einer Gesamtfläche von 595 Hektar auf den Gemarkungen der Gemeinden Sasbach, Wyhl und Weisweil. Begrenzt wird der Rückhalteraum im Westen vom Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau, im Osten vom Hochwasserdamm (HWD) IV, im Süden durch den Verbindungsdamm zwischen Rheinseitendamm und HWD IV und im Norden durch die „Weisweiler Rheinstraße“, die als Querdamm erhöht wird. Der in Fließrichtung des Rheines nördlich zum Rückhalteraum unmittelbar angrenzende Abströmbereich erstreckt sich mit einer Gesamtfläche von 480 ha auf den Gemarkungen der Gemeinden Weisweil und Rheinhausen. Er beginnt am Querdamm „Weisweiler Rheinstraße“ und ist im Westen ebenfalls begrenzt vom Rheinseitendamm bzw. im Unterwasser des Stauwehrs Rhinau vom Leinpfad sowie im Osten vom HWD IV. Im Norden endet der Abströmbereich am lin-ken Leopoldskanaldamm bzw. am Leopoldskanal selbst. Zur Herstellung des Rückhalteraums sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorge-sehen: Der Um- bzw. Neubau von drei Einlassbauwerken am Rhein zur Beflutung des Rückhalteraums, der Aus- und Neubau von Gewässern im Rückhalteraum und damit ver-bunden die Reaktivierung der sogenannten Schluten, die Erhöhung der Wyhler Rheinstraße und der Weisweiler Rheinstraße, die Ertüchtigung von Dämmen und der Bau von Grundwasserbrunnen zum Schutz der Ortslagen vor ansteigendem Grundwasser bei Be-trieb des Rückhalteraums. Vorgesehen sind die Umwandlung von Waldflächen und Auf-forstung von landwirtschaftlichen Flächen. Im Betrieb ist geplant, bei Hochwasser kontrolliert Rheinwasser in den Rückhalteraum rechtsseitig des Rheines zwischen dem Rheinseitendamm und dem Hochwasserdamm IV zu leiten, das dann zeitlich verzögert südlich der Mündung des Leopoldkanals wieder in den Rhein zurückfließt. Als anrechenbares Volumen sind 7,7 Mio. m³ berechnet. In den Ortslagen der Gemeinden Weisweil und Wyhl sowie im Freizeitgebiet Kuhwaide Wyhl werden Schutzbrunnen errichtet und betrieben, um einen zusätzlich schadbringenden Grundwasseranstieg durch den Betrieb des Rückhalteraumes zu vermeiden. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltver-träglichkeitsprüfung wird nach §§ 74 i.V.m. 3 ff. UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung durchgeführt. Das Landratsamt Emmendingen, Amt 55, Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen, ist zu-ständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Durch die Auslegung des Plans wird auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung mit umfasst. Eine grenzüberschreitende Beteiligung der Préfecture du Bas-Rhin, Frankreich, findet statt. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat der Antragsteller den Erläu-terungsbericht, Planunterlagen (insbes. Lage- und Höhenpläne, hydraulische Berechnun-gen), einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine spezielle Artenschutzprüfung sowie ein FFH-Natura-2000- Gutachten vorgelegt. Als naturschutzrechtliche Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahme ist die Durchführung von „Ökologischen Flutungen“ Teil des Antrags.
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LRA Emmendingen
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Emmendingen
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Telefon: | 07641 451-0 |
Fax: | 07641 451-1999 |
URL: | https://www.landkreis-emmendingen.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.11.2019 - 24.01.2020