Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Rahmen der Deichsanierung Xanten-Kleve von der Rheinbrücke Emmerich bis zum Altrhein-Schöpfwerk, welche bereits am 28.07.2016 durch die Bezirksregierung planfestgestellt worden ist, plant der Deichverband Xanten-Kleve den Neubau des Altrhein-Schöpfwerkes und beabsichtigt für die Herstellung der Baugrube des Schöpfwerkes die Durchführung einer temporären Grundwasserabsenkung. Die Notwendigkeit der temporären Grundwasserabsenkung hat sich erst im Verlauf der Durchführung der Baumaßnahmen ergeben und ist daher nicht vom Planfeststellungsbeschluss umfasst. Der Deichverband Xanten-Kleve hat entsprechend mit Datum vom 07.10.2019 einen Antrag auf Planänderung, speziell auf Erteilung einer Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser und zur Einleitung in den Kellener Altrhein gemäß §§ 8, 9 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) gestellt. Die Änderung fällt unter Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 13.3.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 UVPG ist für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
25.10.2019