Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Durch die Planänderung Nr. 3 wurde die Erschließung eines Waldgrundstückes durch eine Wendemöglichkeit und der Zustand eines beschädigten Weges nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans verbessert. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Die Änderungen greifen nur minimal in die Schutzgüter ein. Es sind keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Ziele des Naturparks Südschwarzwald und die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Alb zum Hochrhein" werden nicht beeinträchtigt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Waldshut
Regierungsbezirk Freiburg
Untere Flurbereinigungsbehörde
Kaiserstraße 110
79761
Waldshut-Tiengen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | gds@landkreis-waldshut.de |
Telefon: | 07751 86-3501 |
Fax: | 07751 86-3599 |
URL: | http://www.landkreis-waldshut.de |
Datum der Entscheidung
28.09.2020