Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Antragstellerin betreibt auf dem Betriebsgelände in der Magirusstraße 21 in 89077 Ulm eine Anlage zur Erzeugung von Fernwärme und Strom in einem Heizkraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von 294 Megawatt (MW) gemäß § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 1.1 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Antragstellerin beantragt im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungsverfahrens die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW 1) und Spitzenlastkessels (K 4). Das immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigungsverfahren wurde auf mehrere Teilgenehmigung aufgeteilt. Mit der 1. Teilgenehmigung wurde zunächst die Errichtung und der Betrieb des Blockheizkraftwerks (BHKW 1) und des Spitzenlastkessels (K 4) mit Ausnahme der jeweiligen Betriebssicherheitserlaubnis beantragt. Diese 1. Teilgenehmigung wurde am 16.12.2020 vom Regierungspräsidium Tübingen erlassen. Mit der 2. Teilgenehmigung wurde die Betriebssicherheitserlaubnis für den Spitzenlastkessel (K 4) beantragt. Diese 2. Teilgenehmigung wurde am 29.01.2021 vom Regierungspräsidium Tübingen erlassen.“
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072
Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpt.bwl.de |
Telefon: | 07071 757-0 |
Fax: | 07071 757-3190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
03.08.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
29.01.2021
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
16.12.2020
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.01.2021 - 26.02.2021