Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung (Stand 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694, 2696)) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma BASF Agricultural Solutions GmbH Chemiepark Knapsack hat folgendes Vorhaben auf dem Werksgelände in 50351 Hürth, Gemarkung Hürth, Flur 8, Flurstück 3664 beantragt: Antrag nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung Ihrer PSM-3 Anlage. Die PSM-3-Anlage fällt unter die Nummer 4.2 und 9.3.2 gemäß Anlage 1 zum UVP-Gesetz Mit dem Änderungsvorhaben sind im Wesentlichen folgende verfahrenstechnische und apparative Änderungen verbunden: Allgemein • Anpassung der Bezeichnung der immissionsschutzrechtlichen Gesamtanlage (Teilanlagen PSM-4 und PSM-5) in MPE-Anlage • Die Errichtung der Teilanlage PSM-6 wird nicht weiterverfolgt BE 1 – Einsatzstoffversorgung • Neuzuordnung von ehemals der Teilanlage PSM-3 zugeordneten Betriebseinheiten zur Teilanlage PSM-4 • Zusätzliche MPC-Verbindungsleitung zwischen dem MPC-Tanklager Geb. 2617 und MPC-Tanklager Geb. 1609 • Entwässerung des Tanklagers Geb. 2616 erfolgt künftig über BA 741 (Teilanlage PSM-4) und RA 735 (Teilanlage PSM-5) zur Zentralen Abwasserbehandlung (ZABA) oder bei Sonderentsorgung zum RA 736 (Teilanlage PSM-5) • Die Verladung von MPC an der Bahnkesselwagenverladung Ost (A12), Geb. 2616 entfällt • Die nachfolgenden Anlagenteile, welche bisher der Teilanlage PSM-3 zugeordnet waren, werden weiter betrieben und der Teilanlage PSM-4 zugeordnet: - Fass- und Gebindelager Geb. 2604 - Tanklager Geb. 2616 - MPC-Tanklager Geb. 2617 - Lagercontainer für Betriebsstoffe Geb. 2618 - Lagercontainer für Wasserstoffperoxidlösung Geb. 2621 BE 2 – Methanversorgung • Anbindung der Teilanlage PSM-4 an die Methananlage, Geb. 1634 • Stilllegung der Methanversorgung Methananlage Geb. 2644 • Die bisher beim Ausfall der Methanversorgung Geb. 2644 zum Einsatz kommende mobile LNG-Anlage wird weiterhin zur Versorgung der Teilanlage PSM-4 genutzt, wenn die Methanversorgung Geb. 1644 nicht zur Verfügung steht. BE 3 – MPC-Produktion und Abwasservorbehandlung • Vier zusätzlichen Verbindungsleitungen für den Austausch von Zwischenprodukten (1x Rück-PCl3, 1x Rohprodukt und 2x Quenchprodukt) zwischen den Teilanlagen PSM-4 und PSM-5 • Anbindung der Teilanlage PSM-4 an die Abwasservorbehandlung, Geb. 1650 • Zusätzliche Wärmetauscher WA 706 zwischen RA 701 und Strippkolonne KA 704 in der Abwasservorbehandlung, Geb. 1650 • Zwei zusätzliche Elektrolysezellen (GR 732, GR 750) und jeweils Pumpen (PA737, PA747 in der Abwasseroxidationsanlage der Abwasservorbehandlung, Geb. 1650 • Bedarfsweise Aufstellung von Containern zur Zwischenpufferung von bis zu 120 m³ Spülwasser • Stilllegung des Abgassystem mit Wäschen und Sperröl-gefüllten Tauchungen im Geb. 2622 • Stilllegung der Rückstandsverladung BNF059 für Sperröle aus Tauchungen Geb. 2622 • Stilllegung der gesamten Abwasservorbehandlungsanlage Geb. 2622 und Geb. 2633 mit Abwasseroxidation in Geb. 2636 und Abwasserneutralisation in Geb. 2643 BE 4 - MPS-Produktion • Keine Maßnahmen geplant BE 5 – MPE-Produktion • Keine Maßnahmen geplant BE 6 – Kälteanlage • Der bisher der Teilanlage PSM-3 zugeordnete Solesammelbehälter B 632 am Geb. 2647 (BE 6) wird weiter betrieben und der Teilanlage PSM-4 zugeordnet • Anbindung der Abgasleitung des DEB-Vorratstanks B 632 an Teilanlage PSM 4 BE 7 – Abgasbehandlung • Keine Maßnahmen geplant Für dieses Vorhaben wurde in einer gemeinsamen allgemeinen Vorprüfung nach §9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG untersucht, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können. Die Kapazität der immissionsschutzrechtlichen Gesamtanlage haben sich mit der Stilllegung der Teilanlage PSM-3 zum 01.04.2021 deutlich reduziert. Auf eine Errichtung der Teilanlage PSM-6 wird im Rahmen des vorliegenden Antrags verzichtet. Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechsel¬wirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Aus dem Änderungsvorhaben resultieren keine höheren Emissionsmassenströmen an Luftschadstoffen und führen somit nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Schutzgebieten entsprechend der Nr. 2 der Anlage 3 des UVPG. Vorgeschriebene Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden weit unterschritten. Auch wird sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation und ggfs. Errschütterungsimmissionen in der Umgebung nicht erheblich auswirken. Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz sowie relevante Bodenbelastungen finden nicht statt, da für das Vorhaben eine bereits versiegelte und im Betrieb genutzte Fläche überbaut wird. Wassergefährdende Stoffe werden entsprechend der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gehandhabt. Damit ist eine Gefährdung des Grundwassers und anderer Gewässer ausgeschlossen. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens entbehrlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan, Herr
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | stefan.rygol@brk.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-3494 |
Fax: | +49(0)221-147-2898 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
04.10.2022