Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Kreis Steinfurt hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 38 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Für das Vorhaben hat der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, sodass für dieses Neuvorhaben die UVP-Pflicht besteht (§ 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)). Das Vorhaben umfasst den Neubau der K 24n Nord in Ibbenbüren als Westumgehung Laggenbeck beginnend am Kreisverkehr Steinbrinkheide der K 24 Süd / K 19, Alstedder Straße, über die K 19 nach Osten in einen neuen Kreisverkehr westlich der Kreuzung der K 19 mit den Gemeindestraßen Kümperweg / BrüderGrimm-Straße nach Norden bis zu einem neuen Kreisverkehr an der L 501, Osnabrücker Straße, von Bau-km 1+050 bis Bau-km 2+716 und der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen an dem vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf dem Gebiet des Kreises Steinfurt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster
Dezernat 25 - Verkehr
48128
Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | dez25@brms.nrw.de |
Telefon: | 0251 411 1406 |
Fax: | 0251 411 81406 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.01.2024 - 21.02.2024
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.09.2021 - 29.10.2021