Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die interkommunale Kläranlage Niederlauterbach wurde 1981 in Betrieb genommen. Dort werden es die Abwässer der Gemeinde von: • Niederlauterbach, • Oberlauterbach, • Salmbach, • Scheibenhard, • Schleithal, • Scheibenhardt, einer deutschen Gemeinde behandelt. Diese Anlage ist nicht mehr in der Lage, die Gesamtheit aller aus den sechs angeschlossenen Gemeinden stammenden Haushalts- und Industrieabwässer sowie Regenwässer zu behandeln. Der Wasser- und Abwasserverband „Syndicat des Eaux et de l’Assainissement Alsace Moselle“ (SDEA) plant daher den Bau einer neuen Anlage mit einer Nennkapazität bei trockenem Wetter von 7.500 EW. Diese soll auf einem Gelände im Westen des derzeitigen Standorts errichtet werden. Die Abwasserbehandlung soll mit einem Belebungsverfahren mit Langzeitbelüftung (Belebtschlammanlage) durchgeführt werden. Die behandelten Abwässer sollen weiterhin in den derzeit bestehenden Graben mit einer Länge von ca. 250 m eingeleitet werden, der in die Lauter mündet. Der neue Standort befindet sich innerhalb des Natura-2000-Standorts „Lauter“ sowie im Gemeindeforst Niederlauterbach und bedarf der Rodung einer Fläche von mehr als 0,5 ha. Außer dem Erklärungsverfahren im Rahmen der IOTA-Nomenklatur (Anlagen, Bauwerke, Arbeiten und Ausstattung) bedarf die Errichtung der neuen Anlage: • eines Antrags auf Genehmigung der Rodung, • eines Antrags auf Erteilung einer Sondergenehmigung im Hinblick auf die bestehenden Verbote bezüglich der Bewahrung von Standorten von geologischem Interesse, natürlichen Habitaten sowie wilden Tier- oder Pflanzenarten und deren Habitaten. Der Beginn der Arbeiten, und zwar der Rodungsarbeiten ist für September/Oktober 2019 geplant. Anschließend werden die Arbeiten im Sommer 2020 fortgesetzt, um die Kläranlage dann Ende 2021 in Betrieb nehmen zu können. Die neue Kläranlage wird folgende Bauwerke umfassen: • ein Schmutzwasserbecken, • eine Vorbehandlungsstation zur Abscheidung von Sanden und Fetten aus den Abwässern, • ein Belüftungsbecken, • ein Klärbecken.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433
Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdsued.rlp.de |
Telefon: | 06321 99-0 |
Fax: | 06321 99-2900 |
URL: | www.sgdsued.rlp.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
29.06.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
12.11.2019 - 20.11.2019