Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für den Bau des Ökologischen Schwerpunktes Wehofen an der Emscher von km 5,338 bis km 6,050 in Dinslaken hat die Emschergenossenschaft Unterlagen zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Demnach beabsichtigt die Emschergenossenschaft die Schaffung einer weitläufigen Auenlandschaft und die eigendynamische Entwicklung der Emscher in diesem Bereich. Die Unterlagen wurden bereits mit Datum vom 17.07.2012 eingereicht. Die für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der UVP-Pflicht anzuwendende Fassung des UVPG ist daher gemäß § 74 Abs. 1 UVPG diejenige, die vor dem 16.05.2017 galt. Gemäß § 3c UVPG a.F. i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG a.F. ist für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG a.F. aufgeführten Kriterien zu bewerten, ob das Vorhaben erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG a.F. zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
11.11.2019