Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Trianel GmbH, Krefelder Straße 203, 52070 Aachen, beantragte am 21.03.2018 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs VESTAS V 150 mit einer Nabenhöhe von 166,0 m und einer Gesamthöhe von 241,0 m in 32839 Steinheim, Gemarkung Ottenhausen, Flur 5, Flurstück 130 (WEA 1), Gemarkung Eichholz, Flur 1, Flurstück 64 (WEA 2) und Gemarkung Eichholz, Flur 1, Flurstück 79 (WEA 3). Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart hat mit Schreiben vom 07.02.2019 sämtliche mit dem Projekt einhergehende Rechte und Pflichten übernommen. Mit Genehmigungsbescheid vom 22.03.2021 wurde der EnBW Windkraftprojekte GmbH die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 (V) als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV zunächst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Das Verfahren wurde jedoch im öffentlichen Genehmigungsverfahren durchgeführt, da auf Antrag des Antragstellers gemäß § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Der Entfall der Vorprüfung wurde von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet Der Genehmigungsbescheid enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Naturschutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt, wenn die Windenergieanlagen nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft dieses Bescheides in Betrieb genommen worden sind. Die Rechtsbehelfsbelehrung der Genehmigung lautet: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, binnen eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich Klage erhoben werden. Es wird auf die Pflicht zur Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten vor dem Oberverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 4 VwGO hingewiesen. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übertragungsweg gem. § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803).“
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Höxter - Der Landrat
untere Immissionsschutzbehörde
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-hoexter.de |
Telefon: | 05271-965-0 |
Fax: | 05271-37926 |
URL: | https://www.kreis-hoexter.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
22.03.2021