Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen (LH-14-325), Planfeststellungsabschnitt 3: Umspannwerk (UW) Garrel_Ost - UW Cappeln_West sowie Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung (LH-14-206) von Mast 125 (Höhe UW Garrel Ost) bis Mast 150 (UW Cloppenburg Ost) Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 5 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 in Verbindung mit (i.V.m.) Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des UVPG. Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem UW Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3. Für das Neubau- und Rückbauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 3 werden Grundstücke in den Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Garrel (Gemarkung Garrel) sowie in der Stadt Cloppenburg (Gemarkung Cloppenburg) beansprucht. Für die Wegenutzung werden Grundstücke in den Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Garrel (Gemarkung Garrel), Großenkneten (Gemarkung Großenkneten), Lastrup (Gemarkung Lastrup) sowie in der Stadt Cloppenburg (Gemarkung Cloppenburg) beansprucht. Die Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Essen (Oldenburg) (Gemarkung Essen (Oldenburg)), Großenkneten (Gemarkung Großenkneten) sowie die Stadt Friesoythe (Gemarkung Altenhoythe) sind durch Kompensationsflächen, die zum Teil auch außerhalb des Trassenbereichs liegen, betroffen. Der Abschnitt 3 beginnt am neu zu errichtendem UW Garrel Ost, endet am neu zu errichtendem UW Cappeln West und umfasst ca. 25 km. Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung (LH-14-325) zwischen den beiden UW Garrel Ost und Cappeln West, den Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206) von Mast 125 bis zum Portal im UW Cloppenburg Ost, die Mitnahme der 110-kV-Leitung (LH-14-143) des Verteilnetzbetreibers Avacon zwischen dem neuen UW Garrel Ost und dem bestehenden UW Cloppenburg Ost inkl. der Ein- und Ausschleifung der Leitung sowie die Ein- und Ausschleifung der 110-kV-Bestandsleitung (LH-14-114) in das neue UW Cappeln West zwischen den Masten 9 und 12 inkl. dem Rückbau von zwei Bestandsmasten, wodurch die Leitungen LH-14-144 und LH-14-114 neu entstehen. Weitere Gegenstände sind die Provisorien für die 220-kV-Bestandsleitung, die 110-kV Provisorien im Nahbereich des UW Cappeln West sowie die außerhalb des Trassenbereichs lie-genden Kompensationsflächen. Die Neubauleitung beginnt am Anschlussportal an der Ostflanke des UW Garrel Ost (Gemeinde Garrel). Die Leitung verläuft in südlicher Richtung, wo an Mast 3 die Mitnahme der 110-kV-Leitung (LH-14-143) beginnt. Diese wird an der Westseite des UW Garrel Ost am 110-kV Anschlussportal angeschlossen und mittels zweier Maste zum ersten gemeinsamen Mast 3 geführt. Die Leitung kreuzt die Tweeler Straße westlich der Vehne und verläuft auf gerader Strecke in Richtung Süden westlich der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206). Zwischen den Neubaumasten 22 und 23 bzw. 23V werden die 220-kV-Bestandsleitung und die bestehende 110-kV-Leitung (LH-14-056) gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung von Leitungsprovisorien vorgesehen. Die Leitung verläuft weiter in südöstlicher Richtung und kreuzt die B213 (Ahlhorner Straße) im Bereich Bethen. Am Mast 28 wird die 110-kV-Leitung (LH-14-143) aus der gemeinsamen Trasse ausgeschleift und auf eigenem Gestänge durch Neuerrichtung dreier 110-kV-Maste in das bestehende UW Cloppenburg Ost geführt. Die 380-kV-Neubauleitung kreuzt im weiteren Verlauf die Bahnstrecke 1502 Oldenburg – Osnabrück und verläuft in östliche Richtung parallel nördlich zur B72 (E233) bis ca. auf Höhe der bestehenden PWC-Anlage innerhalb der Gemeinde Emstek. Westlich des Parkplatzes wird die B72 gekreuzt, woraufhin die Leitung in südliche Richtung weiterverläuft und zwischen den Masten 36 und 38 ein geplantes Gewerbegebiet quert. Die Leitung verläuft weiter in westliche Richtung, knickt am Mast 44 in südliche Richtung und am Mast 46 in östliche Richtung ab. Anschließend kreuzt die Leitung die K171 (Cappelner Straße) und knickt am Mast 49 in Richtung Westen ab. Ab Mast 56 verläuft die Leitung in nordwestliche Richtung, knickt an Mast 59 in Richtung Westen und verläuft geradlinig nördlich der Gasfackelanlage Kneheim an das Portal des UW Cappeln West. Westlich des UW Cappeln West verläuft von Nord nach Süd die 110-kV-Bestandsleitung (LH-14-114). Diese wird zwischen den Masten 9 und 12 ein- bzw. ausgeschleift, wodurch die Leitungen LH-14-144 und LH-14-114 neu entstehen. Zur Realisierung der Ein- bzw. Ausschleifung wird ein Provisorium benötigt, das östlich um das neue UW führt. Der Planfeststellungsabschnitt 3 endet am neu zu errichtendem UW Cappeln West. Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9, 10 und 15 WHG für die temporäre Grundwasserentnahme aus dem Neubau sowie zur Einleitung des geförderten Grundwassers in verschiedene oberirdische Gewässer (Bäche und Gräben) und in das Grundwasser durch Wiederversickerung / Verrieselung zu beantragen. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Auf Grundlage der Baugrundvoruntersuchung ist von der Vorhabenträgerin ein Wasserhaltungskonzept zur Vordimensionierung der benötigten Wasserhaltung inklusive der Identifikation geeigneter Einleitstellen erstellt worden. Ebenfalls werden ver-schiedene Ausführungsmöglichkeiten an den entsprechenden Stellen in den Planfeststellungsunterlagen in Grundzügen dargelegt, um die Möglichkeit der wasserrechtlichen Konfliktbewältigung im Wege der Planfeststellung darzustellen. Das Wasserhaltungskonzept ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.08.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
14.02.2023 - 06.03.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.09.2021 - 08.10.2021