Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die f & w fördern und wohnen AöR plant in 21465 Reinbek, Sachsenwaldau 8 für das Zutagefördern von Grundwasser zur Eigenversorgung des Betriebes und zur Trinkwasserversorgung eines weiteren Haushaltes einen weiteren neuen Brunnen zu errichten. Dieser Brunnen dient als Redundanzbrunnen. Es handelt sich bei dem Vorhaben um die Benutzung des Grundwassers nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Gemäß § 8 (1) WHG in Vb. m. § 46 (1) WHG bedarf diese Benutzung des Grundwassers einer Erlaubnis. Gegenstand der Planänderung ist die Errichtung eines neuen Brunnens. Für das geplante Vorhaben war nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt. Die Prüfung nach § 9 Abs. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der Planänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Bad Oldesloe, 06.10.2020 Az.: 55.23.1060/000004 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag Gez. Dr. Sven-Olaf Ipsen
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
06.10.2020