Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Große Kreisstadt Flöha hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Plangenehmi-gungsverfahrens nach § 39 Abs. 5 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG). Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Stadt Flöha be-ansprucht. Gegenstand des Plangenehmigungsverfahrens ist die Errichtung eines Ersatzneubaus für eine Geh- und Radwegbrücke über die Flöha in der Stadt Flöha. Vorgesehen ist der Neubau einer Stahlbrücke von ca. 89 m Länge. Diese quert den Fluss zwischen der B 173 im Norden und einem Wohngebiet mit Anbindung an die Lessingstraße im Süden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dienststelle Chemnitz
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 3 - Infrastruktur
Referat 32 - Planfeststellung
Altchemnitzer Straße 41
09120
Chemnitz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
21.06.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
08.10.2018 - 07.11.2018