Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. entscheidet über den Antrag der Stadt Berching, Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching, auf Gestaltung der Ufer und der Gewässersohle der Sulz im Stadtgebiet von der Johannisbrücke bis zur Nordtangente (Fl.Nrn. 1325/30-Teilfläche, 1325/29 und 532/2 der Gemarkung Berching). Das Vorhaben sieht vor, weitere Zugänge zur Sulz zu schaffen und den Fluss in der Stadt erlebbarer zu machen. Ferner soll die Gewässersohle zwischen dem gemauerten Kastengerinne als Lebensraum für Fischarten aufgewertet werden. Darüber hinaus ist nördlich des Steges beabsichtigt, den Absturz zu beseitigen und im Bereich der Realschule einen naturnahen Gewässerabschnitt herzustellen. Das Vorhaben der Stadt Berching stellt ein Vorhaben dar, für welches die UVP-Pflichtigkeit anhand einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 zum UVPG zu prüfen war.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 42 - Wasserrecht
Nürnberger Str. 1
92318
Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Telefon: | +49 9181 470-191 |
Fax: | +49 9181 470-6691 |
URL: | http://www.landkreis-neumarkt.de |
Datum der Entscheidung
03.04.2019