Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Aktenzeichen: 766.0022/21/1.6.2 (SG-41) 766.0023/21/1.6.2 (SG-42) 766.0024/21/1.6.2 (SG-43) 766.0039/21/1.6.2 (SG-44) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) Die RWF Verwaltungs GmbH, Teichweg 10, 33100 Paderborn (SG-41), die Lackmann Phymetric GmbH, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn (SG-42), die SoLa Energiepartner GmbH, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn (SG-43) und die Montes Pullum GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn (SG-44) beantragen gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf nachfolgend aufgeführtem Betriebsgrundstück errichtet werden: SG-41: Gemeinde Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 9, Flurstück 53, 54, 55, 56 SG-42: Gemeinde Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 9, Flurstück 20, 21, 44, 72, 73 SG-43: Gemeinde Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 11, Flurstück 3, 6 SG-44: Gemeinde Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 13, Flurstück 42 Bei der Anlage SG-41 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Leistung von 4,2 MW. Bei der Anlage SG-42 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160,0 m, einer Gesamthöhe von 246,6 m und einer Leistung von 5,5 MW. Bei der Anlage SG-43 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nabenhöhe von 110,13 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m, einer Gesamthöhe von 179,26 m und einer Leistung von 4,2 MW. Bei der Anlage SG-44 handelt es sich um eine WEA des Typs Vestas V-126-3,45 HTq mit einer Nabenhöhe von 166 m, einem Rotorblattdurchmesser von 126 m, einer Gesamthöhe von 229 m und einer Leistung von 3,6 MW. Die Anlagen SG-41, SG-42, SG-43 sollen laut Antrag im vierten Quartal 2021 und die SG-44 am 31.12.2022 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-lippe.de |
Telefon: | 05231-62-0 |
Fax: | 05231-62-1010 |
URL: | www.kreis-lippe.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
27.09.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
27.09.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
28.10.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
27.09.2024
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
26.10.2022 - 27.10.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.07.2022 - 17.08.2022