Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Papierfabrik Palm GmbH & Co.KG (im folgenden Papierfabrik Palm) in 73432 Aalen, Neukochen 10, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Papiermaschine (PM5) mit einer Maschinenkapazität von 750.000 to/ Jahr mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen. Das Vorhaben soll auf dem bestehenden Betriebsgelände in 73432 Aalen, Neukochen 10 errichtet werden. Dort betreibt die Firma heute drei Papiermaschinen PM 2, PM 4 und PM 5 inklusive der zugehörigen Nebenanlagen. Diese Anlagen mit einem Alter von zum Teil über 40 Jahren lassen keinen wirtschaftlichen Betrieb des Werkes mehr zu. Zur Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze plant die Papierfabrik Palm - als Ersatz für die 3 bestehenden Papiermaschinen - den Neubau einer international wettbewerbsfähigen neuen Papiermaschine PM 5 zur Erzeugung von Wellpappenrohpapieren auf 100% Altpapierbasis mit den dazugehörigen neuen Nebenanlagen (u.a. Heizkraftwerk, Abwasserbehandlungsanlage, Altpapiersortieranlage). Die Inbetriebnahme der Anlage soll im März 2021 erfolgen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Ruppmannstr. 21
70565
Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rps.bwl.de |
Telefon: | 0711 904-0 |
Fax: | 0711 904-11190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
11.12.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
04.01.2019 - 04.02.2019