Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Willy Dohmen GmbH & Co. KG, Hasenbuschstr. 46, 52531 Übach-Palenberg, betreibt im Stadtgebiet Geilenkirchen, in der Nähe des Stadtteils Frelenberg der Stadt Übach-Palenberg, auf einer Fläche von ca. 47 ha eine Abgrabung zur Gewinnung von Sand und Kies gemäß § 3 Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG). Eine „1. Erweiterung“ dieser Abgrabung um ca. 12,7 ha befindet sich im Genehmigungsverfahren. Die Öffentlichkeit wurde an diesem Verfahren bereits beteiligt. Fa. Dohmen hat beim Landrat des Kreises Heinsberg eine Genehmigung für eine an die „1. Erweiterung“ anschließende, weitere Erweiterung der Abgrabung um ca. 35 ha in südlicher Richtung beantragt („2. Erweiterung“). Für das Vorhaben besteht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Abgrabungsbehörde A61
Kreis Heinsberg
Frenken, Reiner, Herr
Valkenburger Straße 45
52525
Heinsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | reiner.frenken@kreis-heinsberg.de |
Telefon: | 02452-136128 |
Fax: | 02452-136195 |
URL: | www.kreis-heinsberg.de |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
17.01.2023 - 17.01.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.09.2021 - 05.10.2021