Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das DLR hat für die Errichtung und den Betrieb einer Testposition P8.3 am bestehenden Prüfstand P8 am Standort in Lampoldshausen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 16 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. An der Testposition P8.3 sollen Triebwerke und Turbopumpen mit einer Feuerungswärmeleistung von 510 MW getestet werden. Sie ist eine Erweiterung des bereits bestehenden Prüfstandes P8. Die Anzahl der Versuchstage liegt bei max. 2,5 je Woche und wird auf insgesamt 100 pro Jahr begrenzt. In der Regel gibt es 2 Versuche am Tag, verteilt auf vormittags und nachmittags. Sie finden ausschließlich tagsüber (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) statt. Die Versuchsdauer für den Heißlauf während eines Tests ist begrenzt auf im Mittel ca. 200 Sekunden für kleine und ca. 60 Sekunden für größere Triebwerke. Die gesamte Versuchsdauer (Heißlauf) am Tag ist für große Triebwerke beschränkt auf max. 80 Sekunden. Die Gesamtdauer der Versuchsprozedur kann bis zu 3 Stunden aufgrund des Fackelbetriebs umfassen und geht nicht über die oben genannten Zeiten hinaus. Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1 Nr. 10.6.1 ist das Vorhaben UVP-pflichtig. Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden die sich durch die Planung ergebenden Veränderungen der Umwelt im festzulegenden Untersuchungsgebiet untersucht. Ein sogenannter UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen.

UVP-Kategorie

Sonstige Industrieanlagen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart

Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

03.04.2019

Auslegungsinformationen

Entscheidung

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

04.06.2018 - 03.07.2018