Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Abwasserzweckverband Schmuttertal betreibt nördlich des Ortsteiles Hirblingen der Stadt Gersthofen auf dem Grundstück Flur-Nr. 553, Gemarkung Hirblingen, eine mechanisch-biologische Kläranlage zur Reinigung der im Verbandsgebiet anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer. Das in der Kläranlage gereinigte Abwasser wird in die Schmutter auf dem Flurstück Nr. 154, Gemarkung Batzenhofen, bei Fluss-km 36,7 eingeleitet. Für diese Einleitung besteht eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Augsburg vom 05.07.2001. Diese Erlaubnis endet am 31.12.2020. Daher hat der Abwasserzweckverband Schmuttertal am 19.10.2020 beim Landratsamt Augsburg die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des behandelten Abwassers in die Schmutter beantragt. Darüber hinaus plant der Abwasserzweckverband die Erweiterung der Verbandskläranlage mit Erhöhung der Ausbaugröße von 50.000 Einwohnergleichwerten (EW60) auf zunächst 75.000 EW60 mit optionaler Erweiterung auf 80.000 EW60. Hierzu sollen folgende Optimierungsmaßnahmen auf dem Kläranlagengelände durchgeführt werden: • Errichtung eines 3. Nachklärbeckens • Neubau eines 2. Regenüberlaufbeckens im Nebenschluss (Volumen 2.400 m³) • ggf. Neubau eines 4. Belebungsbeckens (in Abhängigkeit von Belastung und Ablaufwerten) • Ertüchtigung der Belüftungseinrichtungen in den vorhandenen Belebungsbecken • Sanierung der vorhandenen Nachklärbecken. Die Einleitung von behandeltem Abwasser in die Schmutter stellt den Tatbestand einer erlaubnispflichtigen Gewässerbenutzung gemäß § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Da im Zusammenhang mit der für die Gewässerbenutzung beantragten Einleitungserlaubnis die oben genannten baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen der Abwasserbehandlungsanlage erfolgen, fällt das Vorhaben unter den Anwendungsbereich von Anlage 1 Nr. 13.1 UVPG. Das Landratsamt Augsburg hatte daher unter Berücksichtigung der geplanten Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage von 4.800 kg BSB5 pro Tag (entsprechend 80.000 EW60) gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.1.2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wasserrechtsbehörde
Landratsamt Augsburg
Schneider, Michael, Herr
Prinzregentenplatz 4
86150
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-a.bayern.de |
Telefon: | +49 821 3102-0 |
Fax: | +49 821 3102-2209 |
URL: | http://www.landkreis-augsburg.de |
Datum der Entscheidung
19.11.2020