Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Wasserverband Harz-Heide hat bei der Stadt Goslar die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme auf dem Flur 4, Flstk. 67/1, 60, 51/1, 50, 38/2 und Flur 11, Flstk. 332 in der Gemarkung Lochtum beantragt. Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslage Lochtum durch die Errichtung eines Dammes, der den technischen Vorgaben (Standsicherheit, technische und betriebliche Anforderungen) zum Schutz vor dem Bemessungshochwasser HQ100 bietet. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 3 und 7 UVPG i. V. m. Ziffer 13.13 der Anlage 1 UVPG und § 2 Abs. 2 NUVPG durchgeführt und sie hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Goslar, Niedersachsen
Fachdienst Umwelt- und Gewässerschutz
Rammelsberger Str. 2
38640
Goslar
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | uwb@goslar.de |
Telefon: | 05321 704-115 |
Fax: | 05321 704-445 |
URL: | https://www.goslar.de/ |
Datum der Entscheidung
21.03.2024