Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bayerische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Asphaltmischanlage auf dem Betriebsgrundstück Flur-Nrn. 710 und 808/1 der Gemarkung Königsbrunn beantragt. Dieser Antrag umfasst die Erhöhung der Gesamtlagermenge an Ausbauasphalt in Form von Schollen und Fräsgut (AVV 17 03 02) auf 68.000 t. Zudem soll die Einsatzdauer der mobilen Aufbereitungsanlage (Asphaltbrecher) auf 30 Tage ausgeweitet werden. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr mit einer Gesamtlagerkapazität von 150 t oder mehr ist der Nummer 8.9.2.1 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „A“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend den §§ 9 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Augsburg
Immissionsschutz
Prinzregentenplatz 4
86150
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-a.bayern.de |
Telefon: | +49 821 3102-0 |
Fax: | +49 821 3102-2209 |
URL: | http://www.landkreis-augsburg.de |
Datum der Entscheidung
28.03.2019