Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Bayerische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Asphaltmischanlage auf dem Betriebsgrundstück Flur-Nrn. 710 und 808/1 der Gemarkung Königsbrunn beantragt. Dieser Antrag umfasst die Erhöhung der Gesamtlagermenge an Ausbauasphalt in Form von Schollen und Fräsgut (AVV 17 03 02) auf 68.000 t. Zudem soll die Einsatzdauer der mobilen Aufbereitungsanlage (Asphaltbrecher) auf 30 Tage ausgeweitet werden. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr mit einer Gesamtlagerkapazität von 150 t oder mehr ist der Nummer 8.9.2.1 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „A“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend den §§ 9 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Augsburg
Immissionsschutz

Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de
Telefon: +49 821 3102-0
Fax: +49 821 3102-2209
URL: http://www.landkreis-augsburg.de

Datum der Entscheidung

28.03.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Ergebnis Vorprüfung BAM 26-18 ( Bekanntmachung Ergebnis Vorprüfung BAM 26-18.pdf )