Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co.KG, Binger Str. 173, 55216 Ingelheim am Rhein, hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Schreiben vom 22.10.2020 eine Genehmigung nach §§ 4 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, in der Gemarkung Nieder-Ingelheim, Flur 9 auf den Flurstücken 107/42 eine Anlage zur Erzeugung von Energie in Form von Prozess- und Heizdampf sowie elektrischer Energie zu errichten und zu betreiben. Gleichzeitig wurde der vorzeitige Beginn gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Standort liegt auf dem Werksgelände der Fa. Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Binger Straße 173 in 55218 Ingelheim. Es ist die Errichtung eines komplett neuen Industrieheizkraftwerks geplant, welches das bestehende Heizkraftwerk, das in die Jahre gekommen ist, ersetzen soll. Das neue Biomasse-Kraftwerk besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponen-ten: - Brennstofflagerhalle (6-Tage-Bevorratung), - Biomassekessel (55 MW FWL, ca. 60 t/h HD-Dampfleistung), - 4 Spitzenlast- und Reservekessel mit jeweils 24 MW FWL, - Notstromaggregate 1-5 mit jeweils 6,7 MW FWL - Dampfzentrale, - Elektro- / Sozialgebäude, - Elektrobereich / 20 kV-Schaltanlage und - Zentrale Ver- und Entsorgungseinrichtungen Die installierte Gesamtfeuerungsleistung des Biomassekessels und der Spitzenlast- und Reservekessel beträgt ca. 151 MW. Im geplanten Normalbetrieb werden gleichzeitig maximal entweder der Biomassekessel und ein Spitzenlast- und Reservekessel oder drei Spitzenlast- und Reservekessel betrieben. Beim An- und Abfahrbetrieb kann es durch eine überlappende Fahrweise der Erzeugeranlagen zu einer höheren Feuerungswärmeleistung kommen. Die gleichzeitig betriebene Gesamtfeuerungswärmeleistung ist aber auf < 100 MW begrenzt. Dies wird durch eine technische Verriegelung sichergestellt. Als Brennstoff wird für den Biomassekessel im Wesentlichen Altholz der Klassen AI bis AIV (Altholz AIV ist als gefährlicher Abfall eingestuft) sowie Erdgas verwendet, für die Spitzenlastkessel ist Erdgas und Heizöl EL und für die Notstromdieselaggregate ist nur Dieselkraftstoff vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Juni 2023 vorgesehen. Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) vom 24.10.2010 in Verbindung mit Anlage 1, Nr. 8.1.1.1 und Nr. 8.1.1.2 dieses Gesetzes ist im Genehmi-gungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die ausgelegten Unterlagen enthalten Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und entsprechen den Vorgaben des § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV). Der Antrag umfasst folgende maßgeblichen Unterlagen: • Antragformulare nach BImSchG • Übersichtspläne, Luftbilder, Lagepläne • Anlagen- und Betriebsbeschreibung • Bauunterlagen inklusive Lagepläne und Bauzeichnungen • Schallgutachten • Immissionsprognose Luftschadstoffe, Schornsteinhöhenberechnung • Energiebilanz • Baugrunduntersuchung Ausgangszustandsbericht • Antrag nach § 62 LWG i.V.m. § 60 WHG • Antrag nach § 31 LWG • Antrag Genehmigung der CO2-Emissionen nach TEHG • Explosionsschutzkonzept, Brandschutzkonzept • Fachbeitrag Naturschutz, FFH-Vorprüfung, artenschutzrechtliches Gutachten • Bericht über die Umweltverträglichkeitsuntersuchung
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz
Kleine Langgasse 3
55116
Mainz
Postfach 4240
55032 Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdsued.rlp.de |
Telefon: | 06131 2397-0 |
Fax: | 06131 2397-155 |
URL: | www.sgdsued.rlp.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
11.10.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
26.10.2021 - 08.11.2021