Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG betreibt in Dachau-Pellheim als Hauptanlage eine Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer Produktionskapazität von 75 Tonnen oder mehr je Tag (Nr. 2.10.1 Buchstabe G/E des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Genehmigte Nebeneinrichtungen sind die Rohstoffaufbereitung in den Werken I und II als auch die Nachbehandlung in Form von Schleifanlagen in den Werken I und II und die Verfüllanlage im Werk II sowie eine Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter (Nr. 1.6.2 Buchstabe V der Anlage 1 der 4. BImSchV). Als weitere Nebeneinrichtung wurde eine regenerative Nachverbrennung im Werk 2 genehmigt. Mit Antrag vom 17.10.2019, am Landratsamt Dachau eingegangen am 21.10.2019, beantragt die Firma Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG die Genehmigung gem. §§ 16, 19 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer weiteren RNV nun auch für das Werk 1 als untergeordnete Nebeneinrichtung zur Ziegelei.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Dachau
Sachgebiet 61 - Umweltrecht
Bgm.-Zauner-Ring 11
85221
Dachau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | Umweltrecht@lra-dah.bayern.de |
Telefon: | +49 8131 74-0 |
Fax: | +49 8131 74-374 |
URL: | https://www.landratsamt-dachau.de |
Datum der Entscheidung
12.12.2019