Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108-112, 34119 Kassel, hat bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) gem. § 43 Satz 1 Nr. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) und §§ 72-77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt, soweit das Vorhaben in Sachsen im Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, verläuft. Die Landesdirektion Sachsen mit den Dienststellen in Dresden (Oberes Elbtal/ Osterzgebirge) und in Chemnitz (Region Chemnitz) ist zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Im Freistaat Sachsen werden daher zwei Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Für den hiesigen Planfeststellungsabschnitt ist die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Gz.: C32-0522/579). Die GASCADE Gastransport GmbH (Vorhabenträgerin) plant mit der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) den Bau einer Ferngasleitung von Lubmin in Richtung Süden bis zur deutsch-tschechischen Grenze in Sachsen. Die Leitung dient dem Weitertransport von Erd-gas, das am Anlandepunkt Lubmin 2 in Mecklenburg-Vorpommern von der geplanten Nord Stream 2-Pipeline übernommen wird. Die EUGAL wird erdverlegt und verläuft über eine Gesamtlänge von ca. 480 km durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen. In Sachsen verläuft die Leitung als Einzelstrang auf einer Länge von 106 km bis zur deutsch-tschechischen Grenze im Gebiet der Gemeinde Deutschneudorf. Der Planfeststellungsabschnitt in der Region Chemnitz hat eine Länge von 54 km. Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung sowie aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen und den Betrieb der Erdgasfernleitung. Der Antrag auf Planfeststellung für den Planfeststellungsabschnitt Chemnitz im Freistaat Sachsen beinhaltet: • Erdgasfernleitung EUGAL mit einer Leitungsdimension von DN 1400 und MOP 100 als Einzelstrang mit 54 km Leitungslänge, Kabelschutzrohren und einem LWL-Begleitkabel • Vier Absperrstationen mit Betriebszufahrten, • Gasdruckregel- und Gasmessanlage (GDRM-Anlage) mit Molchschleusen und Absperreinrichtungen bei Deutschneudorf und Betriebszufahrt. Das Vorhaben soll großteils auf nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin stehenden Grundstücken verwirklicht werden. Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der Maßnahmen zur dauerhaften ökologischen Funktionssicherung (CEF-Maßnahmen), werden in den Landkreisen Mittelsachsen (Stadt Sayda und Gemeinden Reinsberg, Halsbrücke, Bobritzsch-Hilbersdorf, Weißenborn/Erzgeb., Lichtenberg/Erzgeb., Mulda/Sachsen, Dorfchemnitz, Neuhausen/Erzgeb., Rechenberg-Bienenmühle) und Erzgebirgskreis (Stadt Olbernhau und Gemeinden Seiffen/Erzgebirge und Gemeinde Deutschneudorf) Grundstücke in Anspruch genommen. Der Leitungsstrang wird in einem Schutzstreifen verlegt, der 12 m, d. h. jeweils 6 m beidseitig der Leitungsachse, umfasst. Der Schutzstreifen darf dauerhaft nicht bebaut oder anderweitig dauerhaft als Lagerplatz für schwer transportierbare Materialien genutzt werden, um die Leitung vor daraus resultierenden negativen Einflüssen zu schützen und einen permanenten Zugang zur Leitung zu gewährleisten. Innerhalb des Schutzstreifens ist ein Streifen von 4 m beidseitig der Leitungsachse, d. h. eine Breite von insgesamt 8 m, baumfrei zu halten. Unzulässig sind in diesem Streifen zum Schutz der Leitung tiefwurzelnde Gehölze. Während der Bauausführung wird darüber hinaus zur Errichtung der Leitung ein Ar-beitsstreifen mit einer Regelbreite von 32 m im Waldbereich und von 40 m im Offenland/freier Feldflur in Anspruch genommen. Weiterhin werden Flächen für die Errichtung von insgesamt vier Absperrstationen und einer Gasdruckregel- und Gasmessanlage (GDRM-Anlage), an denen die Vorhabenträgerin Eigentum begründen will, sowie Flächen für Kompensationsmaßnahmen und für Maßnahmen zur dauerhaften ökologischen Funktionssicherung (CEF-Maßnahmen) benötigt. Die beantragte Planfeststellung entfaltet gem. § 45 Abs. 2 Satz 1 EnWG enteignungsrechtliche Vorwirkung. Für den Fall, dass ein zwangsweiser Zugriff auf die für das Vorhaben benötigten Grundflächen erforderlich ist, ist der Planfeststellungsbeschluss dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend, ohne dass es einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf. Die Planunterlagen enthalten ein Grundstücksverzeichnis mit dazugehörenden Plänen, denen entnommen werden kann, welche Flächen für Errichtung und Betrieb der Leitung erworben, dauernd dinglich gesichert oder vorübergehend in Anspruch genommen werden sollen. Eben-falls sind im Grundstücksverzeichnis Flächen für Kompensationsmaßnahmen und für Maßnahmen zur dauerhaften ökologischen Funktionssicherung enthalten, deren Beanspruchung im Planfeststellungsbeschluss geregelt werden soll. Die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, hat festgestellt, dass aufgrund der geplanten Länge und des geplanten Durchmessers des Leitungsstranges des Vorhabens EUGAL gemäß § 6 in Verbindung mit Anlage 1, Nr. 19.2.1 UVPG die Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit besteht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst auch die Prüfung aller Umweltauswirkungen der erforderlichen baubedingten Wasserhaltung (Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Chemnitz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
26.09.2018
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
23.05.2018 - 25.05.2018
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.03.2018 - 04.04.2018