Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bei der Erweiterung des Steinbruches der Firma SCHWENK GmbH & Co.KG wird Grundwasser zutagegeleitet. Zusammen mit anfallendem Niederschlagswasser wird das zutagegeleitete Grundwasser abgeleitet und über den Brünnleinsgraben in den Main eingeleitet. Im Zuge der Steinbruchserweiterung wurde geprüft, ob es durch den fortschreitenden Abbau nach Westen hin in den Laudenbacher Sprung hinein zu einer Beeinträchtigung der Wasserführung des südlich gelegenen Laudenbachs bis hin zum Versiegen der Quellen (Laudenbach- und Frauenquelle, öffentl. Wassergewinnungsanlage Feldmühlquelle Himmelstadt), führen könnte. Durch weitere Erhebungen und oberflächengeophysikalische Messungen konnten neuen Erkenntnisse zur geologischen Situation gewonnen werden. Die Auswirkungen des weiteren Abbaus und das damit verbundene Zutageleiten des Grundwassers hat aufgrund der neuen Erkenntnisse nur geringe Auswirkungen auf den Laudenbach- und die Frauenquelle sowie die weiterentfernte Trinkwassergewinnungsanlage in Himmelstadt. Während des Ausbaus werden die Wirkungen durch ein begleitendes Monitoring überprüft. Ggf. werden, falls erforderlich, Maßnahmen ergriffen, die Beeinträchtigungen verhindern. Für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser und den damit verbundenen erheblichen negativen Auswirkungen auf das grundwasserabhängige Ökosystem ist hinsichtlich der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen (§§ 3 und 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 und Anlage 2 zum UVPG). Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass das Zutageleiten und Ableiten des Grund- und Niederschlagswassers im Rahmen der Steinbrucherweiterung im Bereich der geologischen Störung (sog. Laudenbacher Sprung) nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen wird, sodass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Main-Spessart
Untere Wasserrechtsbehörde

Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lramsp.de
Telefon: +49 9353 793-0
Fax: +49 9353 793-7900
URL: http://www.main-spessart.de

Datum der Entscheidung

24.02.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2025_02_25_UVP_Vorprüfung_Fa.Schwenk_Zutageleiten_und_Ableiten_Grund_und_Niederschlagswasser ( 2025_02_25_UVP_Vorprüfung_Fa.Schwenk_Zutageleiten_und_Ableiten_Grund_und_Niederschlagswasser.pdf )