Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Weßling hat beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung für einen Gewässerausbau des Weßlinger Sees nördlich und südlich des Kiosks „Wasserberghäusl“ im Gemeindegebiet Weßling beantragt (gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Durch Wellenschlag und Hochwasserauswirkung eingebrochenes Ufer soll auf einer Länge von ca. 230 Metern naturnah saniert werden. Im Bereich der Badestelle soll das Ufer so gestaltet werden, dass die Abbruchkante ausgeglichen wird. Dazu wird das Gelände zwischen Abbruchkante und Seeufer mit ungebrochenem Material angeböscht. An insgesamt 7 Stellen werden am Ufer des Weßlinger Sees eine Treppe mit 3 Stufen und Handlauf und sechs zweistufige Treppen mit einer Breite von 1,0 -1,5 Meter und Meter und einer Höhe von 0,3 - 0,5 Meter erstellt. Die Fugen der Steinquader wer-den mit Mörtel verfüllt. Die Treppenstufen bestehen aus gebrochenen Granitsteinquadern, welche auf einem Schroppenbett verlegt werden. Die bestehenden lückig bewachsenen Uferabschnitte werden mit Neupflanzungen und Umpflanzungen verdichtet. Die Liegewiese wird mit trittfesten Schotterrasen ausgebessert.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Starnberg
Untere Wasserbehörde
Küspert, Martin, Herr

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: martin.kuespert@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151 148-77367
Fax: +49 8151 148-11367
URL: http://www.landkreis-starnberg.de

Datum der Entscheidung

18.02.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_UVP-Portal_S-UVP-VP_Gewässerausbau_Weßlinger See_Weßling_18-02-2025 ( Bekanntmachung_UVP-Portal_S-UVP-VP_Gewässerausbau_Weßlinger See_Weßling_18-02-2025.pdf )