Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 09.03.2020 und Planunterlagen vom 04.03.2020 beantragte die i + R Deutsche Immobilien GmbH, Lindau die Plangenehmigung für den Ausbau des Wiesbächels bei Grundstück Fl.Nr. 5 der Gemarkung Bad Wörishofen, die Schaffung von Retentionsraum bei Grundstück Fl.Nr. 770 der Gemarkung Bad Wörishofen und die Errichtung eines Durchlasses sowie von Stütz- bzw. Hochwasserschutzmauern im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 5/4 der Gemarkung Bad Wörishofen. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Gem. § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu
Bad Wörishofer Str. 33
87719
Mindelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra.unterallgaeu.de |
Telefon: | +49 8261 995-0 |
Fax: | +49 8261 995-333 |
URL: | http://www.unterallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
30.09.2020