Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Rheinischen Baustoffwerke GmbH beabsichtigten, einen Antrag auf Vorbescheid gem. § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen AbgrG NRW zur Erweiterung des Kieswerkes in Kerpen-Dorsfeld zu stellen (Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand in der Gemarkung Blatzheim, Flur 47, Flurstücke 41, 46, 48, 49, 50 und 51); die beabsichtigte Erweiterung umfasst eine Fläche von 15,5 ha. Für das Erweiterungsvorhaben ist vor einer vollständigen Antragstellung zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit die Beantragung eines Vorbescheides gem. § 5 AbgrG NRW vom Vorhabe-träger beabsichtigt. Der Antrag auf Vorbescheid beschränkt sich auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung gem. § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB und darauf, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzes, gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB nicht widerspricht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Rhein-Erft-Kreis
Amt für technischen Umweltschutz
vom Felde, Markus, Herr

Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: markus.vom.felde@rhein-erft-kreis.de
Telefon: 02271/83-17011
Fax: 02271/83-27010
URL: https://www.rhein-erft-kreis.de

Datum der Entscheidung

26.02.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Allgemeine UVP-Vorprüfung 2025 ( Allgemeine UVP-Vorprüfung 2025.pdf )