Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Neubau einer Brücke über den Klippergraben (Gewässer III. Ordnung) im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 11936/0 Gemarkung Mellrichstadt für die Erschließung des REWE-Marktes. Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Admira Handels- und Gewerbe-Bau GmbH & Co. Verwaltungs GK, Geigenreuth 2, 95447 Bayreuth, beantragte mit Schreiben und Planunterlagen vom 04.04.2019 die wasserrechtliche Genehmigung zum Neubau einer Brücke über den Klippergraben für die Erschließung des REWE-Marktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 11936/0 Gemarkung Mellrichstadt. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), i.V.m. mit Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Eimer, Katharina, Frau
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | katharina.eimer@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-348 |
Fax: | +49 9771 94-81 348 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
13.09.2019