Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 29.12.2020 und Planunterlagen vom 18.12.202 bzw. 07.09.2020 beantragte der Markt Babenhausen die wasserrechtliche Plangenehmigung für den ökologischen Ausbau des Täuferbachs auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3717, 3720 und 3725 der Gemarkung Babenhau-sen. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Auflösung des linearen Gewässerablaufs durch teilweise Laufverlagerung des Gewässer-betts des Täuferbachs durch Herstellung eines naturnahen, mäandrierenden und struktur-reichen Gewässerlaufs mit wechselnden Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten, - Umbettung des vorhandenen Sohlsubstrats in die neuen Gewässerabschnitte, - teilweise Verfüllen des alten Gerinnes mit anfallendem Aushubmaterial, - Sicherung der Prallufer durch Lebendverbau (Weidenfaschinen), sowie teilweise mit Senk-faschinen (Totholz mit Steinpackung im Kernbereich) und Totholzfaschinen, - Aufbau einer standortgerechten Ufer- und Auevegetation durch partielle Gehölzpflanzun-gen und durch Entwicklung einer standortgerechten Hochstaudenflur. Durch den ökologischen Gewässerausbau und die damit verbundene ökologische Aufwertung des Bachlaufs und der Gewässeraue soll naturschutzrechtlich notwendiger Kompensationsbedarf erfüllt werden. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Gem. § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilte werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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87719
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Bayern
Deutschland
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Datum der Entscheidung
17.03.2021