Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadtwerke Speyer GmbH (SWS) betreiben im Wassergewinnungsgebiet Nord bisher die Tiefbrunnen TB1 bis TB6 zur Förderung von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung von Speyer. Für das Wassergewinnungsgebiet Nord wurde von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-Süd) mit Bescheid vom 15.06.2005 (AZ: 312/566-101 - Sp 2/04), zuletzt geändert am 07.07.2008 ein Wasserrecht in Höhe von 3,0 Mio m³/a erteilt. Die Menge verteilt sich nach betrieblichen Erfordernissen auf die bestehenden sechs Tiefbrunnen. Darüber hinaus liegen alle Brunnen an einer Rohwasserleitung zum Wasserwerk. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und zur Schaffung von Redundanzen planen die Stadtwerke in den kommenden Jahren zwei weitere Tiefbrunnen im Gewinnungsgebiet Nord zu errichten (TB7 / TB8), die zusammen mit dem Bestandsbrunnen TB1 an eine ebenfalls neu zu bauende Rohwassertransportleitung (Verlegetiefe rd. 1,2 m unter GOK, Dimension DA 315, Material PEHD), mit einem Verlauf etwa mittig unter bestehenden unbefestigten Forstwegen, angeschlossen werden sollen (s. Anlage 2). Zusätzlich soll das Wasserwerk Nord baulich erweitert und um eine dritte Aufbereitungsstufe zur Belüftung sowie Enteisenung / Entmanganung des Rohwassers ergänzt werden. Es ist vorgesehen die Gesamtentnahme von derzeit sechs Tiefbrunnen, zukünftig auf acht Tiefbrunnen zu verteilen, so dass eine Vergleichmäßigung der Entnahmen erfolgen kann und auch bei Ausfall eines Brunnens bzw. einer Rohwassertransportleitung eine ausreichende Trinkwasserversorgung gewährleistet werden kann. Es ist geplant im Regelbetrieb die Entnahmen zukünftig etwa gleichmäßig auf die acht Brunnen zu verteilen. Im Rahmen besonderer betrieblicher Erfordernisse (z.B. im Fall von Wartungsarbeiten oder Ausfällen einzelner Brunnen) können die Gesamtentnahme auf die in Betrieb befindlichen Brunnen verteilt werden oder einzelne Brunnen zeitlich begrenzt mit einer höheren Entnahmerate betrieben werden. Die Stadtwerke Speyer GmbH beantragt nach §§ 8; 9; 10; 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz (LWG-RLP) die Erteilung einer Erlaubnis zur dauerhaften Entnahme von Grundwasser aus den zu errichtenden Tiefbrunnen TB7 und TB8 zur öffentlichen Trinkwasserversorgung, in Verbindung mit der vorhergehenden Durchführung eines jeweils 6- bis 7-tägigen Pumpversuches zur Ermittlung der hydraulischen Leistungsfähigkeit. Beantragte maximale Entnahmemengen für die Tiefbrunnen TB7 und TB8 im Rahmen des genehmigten Wasserrechtes in Höhe von 3,0 Mio. m³/a aus dem gesamten Wassergewinnungsgebiet Nord: Stundenmenge je Brunnen: 175 m³/h Tagesmenge je Brunnen: 4.200 m³/d Jahresmenge je Brunnen: 1,0 Mio. m³/a

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 06321 99-0
Fax: 06321 99-2900
URL: www.sgdsued.rlp.de

Datum der Entscheidung

27.01.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Auslagetext ( Auslagetext.pdf )