Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die RWE Power AG betreibt in 50129 Bergheim, Werkstraße, das Kraftwerk Niederaußem. Sie beantragt gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb eines Netzkuppeltransformators. Aus den Regelungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG), welches u. a. die konkreten Stilllegungszeitpunkte von Braunkohle-Kraftwerksblöcken regelt, ergeben sich für die RWE Power AG verschiedene Anpassungserfordernisse. Speziell betrifft dies die zukünftige Eigenstromversorgung der verbleibenden Kraftwerksanlagen. Um auch zukünftig eine redundante Versorgung der Umspannanlage Auenheim gewährleisten zu können, soll mithilfe eines Netzkuppeltransformators eine Möglichkeit zur Energieableitung aus dem Block G des Kraftwerks Niederaußem in die Umspannanlage Auenheim geschaffen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Rygol, Stefan, Herr
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | stefan.rygol@brk.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-3494 |
Fax: | +49(0)221-147-2898 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
05.07.2021