Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die vorliegende Ergänzung zur 8. Planänderung umfasst folgende Änderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.11.2017 sowie dem Planänderungsbeschluss zur 8. Planänderung vom 20.05.2022: - Verlegung der Erdkabel zwischen dem Ersatzneubau der Schaltanlage und dem Pumpspeicherwerk (Trassenabschnitt B) in Kabelschutzrohren - Lage des Verlaufs des Trassenabschnitts B innerhalb der beantragten Flurstücke - Grabenbauweise mit temporärem Verbau (Rückbau mit Grabenverfüllung) - Querung der Landstraße L487 in offener Grabenbauweise - Anpassung der betroffenen temporären und dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen gemäß Grunderwerbsverzeichnis Die Ergänzungen ergeben sich aus der veränderten Lage der Kabelendverschlüsse auf dem Gelände der Schaltanlage Erzhausen, wodurch sich ein veränderter Trassenverlauf zwischen der Schaltanlage und der Anbindung an das Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen ergibt. Zudem soll die Bauweise der Querung der Landesstraße L487 angepasst werden. Die Verlegung des Erdkabels soll die L487 in offener Bauweise, statt wie bisher geplant im geschlossenem Bohrpressverfahren, queren. Dieses Verfahren soll eine Beschädigung von Bauteilen des Pumpspeicherkraftwerks unterhalb der Straße ausschließen. Die Grabenbauweise mit temporärem Verbau ist bedingt durch die beengten Platzverhältnisse, der geforderten Grabentiefe sowie der veränderten Lage des Trassenverlaufs.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Datum der Entscheidung
18.12.2023